Platzordnung

 

I. Verhalten auf der Tennisanlage

  • Jeder Besucher der Anlage hat sich so zu verhalten, dass andere nicht gestört werden.
  • Bei Trockenheit müssen die Plätze bis an den Rand bewässert werden.
  • Bei zu großer Feuchtigkeit der Sandplätze (Wasserlachen) sind diese Plätze für den Spielbetrieb gesperrt.
  • Nach dem Spiel sind die Sandplätze bis an den Rand abzuziehen und die Linien zu kehren, gegebenenfalls zu wässern.  
  • Das Betreten der Sandplätze ist nur Spielern, Schiedsrichtern sowie Betreuern gestattet.
  • Gespielt werden darf nur in geeigneter Tenniskleidung. Grobstollige Turnschuhe sind nicht erlaubt.
  • Die Kunstrasenplätze dürfen nur mit sauberen Tennisschuhen betreten werden.
  • Mitgebrachte Flaschen, Gläser, Dosen und dergleichen sind beim Verlassen des Platzes wieder mitzunehmen oder zu entsorgen.
  • Haustiere sind auf unserer Anlage willkommen, solange sie niemanden belästigen oder gar gefährden.
  • Eltern sind für ihre Kinder verantwortlich und haben dafür zu sorgen, dass der Spielbetrieb nicht gestört wird.

 

II. Spielberechtigung

  • Spielberechtigt sind alle Mitglieder der Tennisabteilung.
  • Die Kunstrasenplätze dürfen von den Eltern/Erziehungsberechtigten der Kinder, die  Mitglieder der Tennisabteilung sind, für das Spielen mit ihren Kindern gebührenfrei  genutzt werden. Ein Versicherungsschutz für die Eltern/Erziehungsberechtigten besteht nicht.
  • Gäste sind spielberechtigt, wenn sie mit einem Mitglied der Tennisabteilung spielen oder mit Genehmigung der Abteilungsführung.
  • Sponsoren erhalten eine Sonderberechtigung zur Nutzung der Tennisplätze.
  • Die Platzgebühr beträgt für 60 min Einzel 10,00 € pro Gast, für 60 min Doppel 5,00 € pro Gast 
  • Das Spiel mit dem Gast ist vor Beginn vom Mitglied in die im Schaukasten befindliche Gästeliste unter Angabe der Spielzeit und der Namen der Nutzer einzutragen. Die Platzgebühr wird vom Konto des Mitglieds abgebucht. Das Mitglied haftet für alle vom Gast verursachten Schäden. Für den Gastspieler besteht kein Versicherungsschutz.

 

III. Belegungsmodus

  • Die Spieldauer für Einzel beträgt 1 Stunde, für Doppel 2 Stunden inklusive Abziehen der Plätze. 
  • Die Vorbelegungen für Trainer und für das Mannschaftstraining sind zu beachten.
  • Bei Wettkampfspielen sind die für den Wettkampf benötigten Plätze 30 Minuten vor Spielbeginn zu räumen.

 

IV. Ausübung der Trainertätigkeit

  • Die Trainertätigkeit darf nur von Trainern ausgeübt werden, die von der Abteilungsführung  beauftragt werden oder von Trainern,  die eine Genehmigung zur Trainerausübung der Abteilungsführung erhalten. 

 

Der Abteilungsleiter